Diese FAQ informieren über den Sinn und Zweck unseres Consent Managements und erklären, warum wir beim Aufruf unserer Websites und Apps als Erstes Ihre Zustimmung benötigen.
Deshalb bitten wir Sie für einwilligungspflichtige Datenverarbeitungen nach der DSGVO um Ihre Einwilligungen. Diese fragen wir mit unserem Einwilligungsbanner ab. Dazu nutzen wir eine Consent-Management-Plattform (CMP). In den Datenschutz-Einstellungen können Sie jederzeit Ihre Präferenzen ändern.
In erster Linie, um den Erfolg und die Reichweite unserer Website zu messen und unsere Angebote zu optimieren. Auf unseren Websites und Apps erhalten Sie aufwendig recherchierte Informationen, die wir in einem erheblichen Umfang kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Vermarktung der Werbemittelplätze auf unseren Seiten ermöglicht uns, diese Angebote nach wie vor in weiten Teilen in dieser Form für alle zugänglich bereit halten zu können und hierdurch einen wesentlichen Beitrag zur Wissensvermittlung, zur Information der Öffentlichkeit und zum Meinungsaustausch zu leisten.
„Cookies“ ist dabei für uns ein Oberbegriff und umfasst auch ähnliche Technologien.
Wir haben nicht nur verschiedene Websites, sondern auch verschiedene Domains, um Ihnen unsere digitalen Produkte anzubieten. Auf diesen verwenden wir unterschiedliche Tools beispielsweise zur Nutzungsanalyse oder um Ihnen personalisierte Inhalte anzuzeigen. Deswegen ist es manchmal erforderlich, Sie erneut um Ihre Zustimmung zu bitten.
Wenn Sie Ihre Einwilligung gegeben oder Einstellungen vorgenommen haben, speichern wir diese in einem technisch notwendigen Consent-Cookie auf Ihrem Gerät. Wenn dieses Consent-Cookie gelöscht wurde, neue Partner zugelassen werden oder sich Änderungen bei den Partnern ergeben, bitten wir Sie erneut um Ihre Einwilligung.
Sie können Ihre Privatsphäre individuell in den Datenschutz-Einstellungen anpassen.
Zu den Datenschutz-Einstellungen kommen Sie entweder
Eine Liste unserer Partner und ihre Möglichkeiten Ihre Einstellungen anzupassen (beispielsweise um das Tracking zu deaktivieren) finden Sie in den „Datenschutz-Einstellungen“ unter dem Punkt "Übersicht der Partner".
Sie können Ihre Einwilligung in unseren Datenschutz-Einstellungen widerrufen.
Zu den Datenschutz-Einstellungen kommen Sie entweder
Unter „Verarbeitung Ihrer Daten im Detail“ erklären wir, warum wir Cookies (Cookies ist dabei für uns ein Oberbegriff und umfasst auch ähnliche Technologien) und Trackingtools verwenden:
In beiden Fällen verarbeiten wir personenbezogene Daten. Deshalb erklären wir in unseren Datenschutzhinweisen diese komplexen Abläufe und bitten Sie – noch bevor Sie unsere Angebote nutzen können – um Ihre Zustimmung dazu.
Mit unserer Consent Management Plattform (CMP), die Ihnen beim Aufrufen unserer Webseiten bzw. Apps den Einwilligungsbanner ausspielt, geben wir Ihnen die Möglichkeit, über Ihre Privacy-Einstellungen selbst zu entscheiden. Wir setzen also bestimmte Technologien nur noch ein, wenn Sie darin einwilligen.
Dabei wird zwischen der Einwilligung für das Setzen von Cookies auf einem Endgerät (s. die erste genannte Kategorie in der CMP) und der Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten (s. die übrigen Verarbeitungszwecke) differenziert.
Cookies für den Einsatz von personalisierter Werbung setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung. Die unterschiedlichen Zwecke, für die wir eine Einwilligung erfragen, können Sie in der CMP bereits auf der ersten Seite sehen, mehr Details dazu erhalten Sie, wenn Sie auf „Einstellungen“ klicken.
Natürlich können Sie alle Informationen immer auch unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.
Nur dann, wenn Sie eine Einwilligung geben, finden einwilligungsbedürftige Verarbeitungstätigkeiten oder etwa das Setzen von Cookies für die Zwecke der personalisierten Vermarktung statt. Nur wenn Sie eine Einwilligung geben, finden einwilligungsbedürftige Verarbeitungstätigkeiten oder das Setzen von Cookies für die Zwecke der personalisierten Vermarktung statt. Ohne Ihre Zustimmung stellen wir technisch durch unsere Consent-Management-Plattform (CMP) sicher, dass diese einwilligungsbedürftigen Verarbeitungstätigkeiten unterbunden werden. Das bedeutet, dass keine dementsprechenden Verarbeitungen stattfinden und von Ihnen keine weiteren Einstellungen vorgenommen werden müssen. Nicht erforderlich ist daher, dass Sie alle Partner einzeln deaktivieren.
Technologien, die unbedingt erforderlich sind, um unsere digitalen Angebote zur Verfügung zu stellen, setzen wir ohne Einwilligung ein.
Unbedingt erforderlich sind neben Technologien, die für ein modernes Lesevergnügen sorgen, auch solche, die beispielsweise der Internet-Sicherheit sowie Vermeidung von Kriminalität dienen oder sonst für den Betrieb der Seite in ihrer jetzigen Form erforderlich sind, um einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zu stellen. Einige Funktionen der Website, wie z.B. Kontaktformular, Fehlerbehebung etc. können ohne bestimmte Cookies nicht ordnungsgemäß verwendet werden. Aus diesem Grund wird keine Widerspruchsmöglichkeit für diese Cookies angeboten. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit über die jeweiligen Browsereinstellungen, Cookies zu deaktivieren. In diesem Fällen muss aber mit einer Beeinträchtigung der Seitennutzung gerechnet werden. Näheres zu den unbedingt erforderlichen Cookies können Sie der Kategorie „Unbedingt erforderliche Dienste“ in der CMP oder unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.
Neben den bereits genannten Möglichkeiten kann die Datenverarbeitung im Einzelfall auch auf unser berechtigtes Interesse z.B. an einem betriebswirtschaftlichen Betrieb unseres Onlineangebotes und dessen Verbesserung gestützt werden. Sie können Datenverarbeitungen, die wir auf das berechtigte Interesse stützen, und die nicht gleichzeitig (technisch) notwendig sind, entweder einzeln oder insgesamt in der Kategorie „Berechtigtes Interesse“ ausstellen
Bei allen anderen – also nicht unbedingt erforderlichen – Technologien benötigen wir zuerst Ihre Einwilligung für das Setzen von Cookies auf einem Endgerät (= Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen”, s. die erste in der CMP genannte Kategorie).
Im Datenschutz gilt der Grundsatz: Alles ist verboten – es sei denn, es ist erlaubt.
Die Einwilligung ist eine Art dieser Erlaubnis, also eine von mehreren möglichen und gleichberechtigten Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO.
Weitere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind das berechtigte Interesse und vertragliche Regelungen oder gesetzliche Bestimmungen. In diesen Fällen bedarf es keiner Einwilligung für die Datenverarbeitung. Für die Annahme eines berechtigten (Unternehmens-) Interesse ist immer auch das Interesse der Nutzer zu berücksichtigen. Daher wägen wir hier die eigenen und die Interessen der Nutzer sorgsam ab. Sie können Datenverarbeitungen, die wir auf das berechtigte Interesse stützen und die nicht gleichzeitig (technisch) erforderlich sind, entweder einzeln oder insgesamt in der Kategorie „Berechtigtes Interesse“ ausstellen.
In unsere Abwägung ist eingeflossen, ob wir die Daten selbst also auch durch weisungsgebundene Dienstleister verarbeiten (lassen). Diese sind zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet worden. Sämtliche Auftragsverarbeiter wurden sorgfältig ausgewählt und erhalten nur in dem Umfang und für den benötigten Zeitraum Zugang zu Ihren Daten, der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.
In allen Fällen, in denen ein Dritter die Daten zu eigenen Zwecken (beispielsweise zur Produktoptimierung) nutzt, findet die Datenverarbeitung nicht aufgrund des berechtigten Interesses statt, sondern nur mit Ihrer Einwilligung.
Unter „Einstellungen“ können Sie Datenverarbeitungen unterbinden. Über „Auswahl speichern“ bleiben alle von Ihnen nicht gewünschte Verarbeitungstätigkeiten vollständig ausgeschaltet.
Auch die unter „Berechtigtes Interesse“ dargestellten Datenverarbeitungen erfolgen nur, wenn Sie in den Zweck „Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen“ einwilligen, diesen Schieberegler auf AN stellen.
Schritt 1:
Klicken Sie auf der ersten Ebene des Cookie-Banners auf „Einstellungen“ (statt auf „Alles Akzeptieren“).
Schritt 2:
Klicken Sie auf „Auswahl speichern“ (damit belassen Sie es bei der „Default“ Einstellung).
Alle Datenverarbeitungen sind abgewählt“ - Sie haben keine Einwilligung erklärt.
Bitte beachten Sie, dass Sie dies pro Endgerät wiederholen müssen, da wir weder Ihre Endgeräte noch Ihre Cookie-IDs mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse zusammenführen.
Sie können der Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen jederzeit widersprechen, indem Sie unter der Kategorie „Berechtigtes Interesse“ die entsprechenden Verarbeitungen gleichzeitig oder einzeln ausschalten.
In den Datenschutz-Einstellungen sind die Auswahlschalter unter der über ein Untermenü erreichbaren Auswahl „Berechtigtes Interesse“ auf „AN“ (grün) voreingestellt (wie im Bild unter dem Text dargestellt). Das bedeutet aber nicht, dass wir die dort genannten Tools von Anfang an einsetzen.
Die Setzung nicht (technisch) notwendiger Cookies darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst erfolgen, wenn Sie dem Verwenden von Cookies zugestimmt haben - auch wenn für die Datenverarbeitung nach DSGVO nach einer Interessensabwägung ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung unsererseits vorliegt. Wir stellen technisch sicher, dass die Datenverarbeitung mit berechtigtem Interesse erst dann beginnt, wenn Sie zumindest für den Zweck „Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen“ Ihre Zustimmung aktiv gegeben haben.
Mit dem grünen Signal wollen wir Ihnen anzeigen, dass für die Datenverarbeitung mit berechtigtem Interesse keine aktive Einwilligung nach der DSGVO nötig ist.
Da wir unsere digitalen Angebote weitestgehend kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf Einnahmen aus Werbemaßnahmen angewiesen. Über Cookies und ähnliche Technologien können wir entsprechende Angebote auf Online-Werbeplätzen vermarkten. Dies ist in heute global organisierten Netzwerken der Werbevermarktung nur dann erfolgsversprechend möglich, wenn der Werbende Inhalte möglichst zielgenau zuspielen kann auch die Reaktionen auf diese auswerten kann. Nur auf diesem Weg können wir heute ausreichende Einnahmen erzielen, um unser Angebot aufrecht zu erhalten.
Konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung der Consent-Banner-Buttons gibt es in der DSGVO nicht. Der IAB-Standard (das Interactive Advertising Bureau (IAB) ist ein internationaler Wirtschaftsverband der Onlinewerbebranche) verlangt in seinen Richtlinien von seinen Mitgliedern bei der Gestaltung von Buttons eine gleiche Gewichtung und die Verwendung gleicher Schriftgrößen und -stärken in einem Mindestkontrastverhältnis von 5:1. Eine farbliche Gestaltung ist nicht geregelt. An diesen Vorgaben haben wir uns ausgerichtet.
Übrigens: Bei Abonnenten, die für unsere Inhalte bezahlen, verzichten wir zum großen Teil auf Cookies zur Werbevermarktung - Weniger Werbung für Digital-Abonnenten.
Wenn keine Einwilligung erteilt wurde, dann sehen Sie nur Cookies, die unbedingt erforderlich sind und unter „unbedingt erforderliche Technologien“ aufgeführt sind.
Informationen zu Cookies finden Sie in den Datenschutz-Einstellungen in der "Übersicht der Partner" beim jeweiligen Partner.
Das Consent-Management soll für Nutzer transparent sein und Ihrer Entscheidung Rechnung tragen. Verlage nutzen dazu den aktuellen sog. „IAB-TCF Standard“. Der IAB-TCF Standard soll es Verlagen ermöglichen, über standardisierte, nutzerfreundliche und transparente Verfahren mit Partnern, z. B. zur Werbevermarktung, zusammenzuarbeiten. Wenn für eine Verarbeitung von Daten beispielsweise eine Einwilligung erforderlich ist, wird über dieses Verfahren die Einwilligung an den Partner übermittelt (sog. „Signalübermittlung“). Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://iabeurope.eu/transparency-consent-framework/
Die CMP ist so ausgestaltet, dass Sie Ihre Einstellungen nur einmal vornehmen müssen. Beim nächsten Besuch derselben Seite mit demselben Endgerät sind Ihre Einstellungen gespeichert.
Sehen Sie die CMP (den Einwilligungsbanner) erneut, so kann dies folgende Ursachen haben:
a. Sie benutzen ein anderes Endgerät oder besuchen eine andere Webseite.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Einstellungen pro Endgerät und pro Webseite wiederholen müssen. Dies auch dann, wenn Sie mehrere Webseiten desselben Konzerns nutzen. Da wir – zum Schutz Ihrer Daten – weder Ihre Endgeräte noch Ihre Cookie-IDs mit Ihrem Namen und Ihrer Emailadresse zusammenführen noch Ihre Einstellungen seitenübergreifend nutzen.
b. Sie sehen die CMP auf demselben Endgerät für dieselbe Webseite mehrfach.
Die von Ihnen vorgenommenen Einstellungen müssen gespeichert werden, um die erneute Abfrage beim zweiten Besuch zu unterdrücken. Diese Speicherung erfolgt nicht zentral auf unseren eigenen Servern, sondern im Browser Ihres eigenen Endgeräts (wiederum in einem Cookie). Bei erneutem Aufruf unserer Website werden die einmal vorgenommenen Einstellungen wiedererkannt und deshalb die Zustimmung nicht ein zweites Mal angezeigt. Der Nachteil dieser besonders datenschutzfreundlichen Speicherart besteht darin, dass sie nur funktioniert, solange das Cookie nicht wieder aus Ihrem Browser gelöscht wird. Die gängigen Betriebssysteme erkennen inzwischen das Cookie, ohne es in regelmäßigen Intervallen zu löschen. Es kann aber immer wieder einmal passieren, dass Sie ein System nutzen, das besagtes Cookie standardmäßig löscht, sodass wir bei erneutem Aufruf unserer Website Ihre Einstellungen nicht wiedererkennen und Sie deshalb erneut um Zustimmung bzw. Vornahme der Einstellungen gebeten werden.
c. Wir arbeiten mit neuen Partnern oder mit alten Partnern auf geänderter Rechtsgrundlage zusammen.
Das System ist nicht statisch. Immer wieder kommen neue Partner dazu, die sich diesem CMP System anschließen. Damit Ihre Einwilligung stets korrekt ist und wir für alle (auch neuen) Partner eine aktuelle Einwilligung haben, müssen Sie auch für diese ihre Einwilligung erklären oder ablehnen. Auch dies ist ein Vorteil unserer CMP – sie berücksichtigt dynamisch solche Änderungen, damit Ihre Entscheidung zur Datenverarbeitung stets aktuell und vollständig ist.
Nein. Unter „Übersicht der Partner“ können Sie alle Partner sehen, mit denen wir potenziell zusammenarbeiten.
Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung aller möglichen Partner – egal auf welcher Rechtsgrundlage. Sie sehen hier teils voreingestellte und teils ausgeschaltete und teils „mittig“ (gelb) gestellte Anbieter. Anbieter, die auf „AN“ (grün) gestellt sind, dürfen aufgrund Ihrer Einstellungen Ihre Daten wie beschrieben verarbeiten. Dies entweder, weil Sie in eine einwilligungspflichtige Verarbeitung eingewilligt haben, oder weil Sie einer anderen Verarbeitung nicht wirksam widersprochen haben. Anbieter, die auf „AUS“ (grau) gestellt sind, verarbeiten Ihre Daten nicht. Anbieter, die auf „mittig“ gestellt sind, sind mehrfach benannt und für bestimmte Datenverarbeitungen zugelassen (z.B. unter berechtigtes Interesse), für andere aber nicht (z.B. personalisierte Vermarktung).
Das Datenschutzrecht verlangt Transparenz hinsichtlich der Partner, die u.a. bei der digitalen Werbevermarktung zum Einsatz kommen. Die Werbevermarktung findet häufig jedoch in Bruchteilen von Sekunden statt, so dass es nicht möglich ist, die Übersicht der Partner in der erforderlichen Schnelligkeit zu aktualisieren. Zu unserer Vermarktung gehört beispielsweise Werbung, die über sogenannte Backfill- oder Restplatzvermarktung ausgespielt wird, sowie die Versteigerung von Werbeflächen über offene Auktionen sowie die personalisierten Werbeeinblendungen in den Artikel-Empfehlungen.
Um für Transparenz zu sorgen, stellen wir in einer Übersicht dar, welche Partner möglicherweise Werbeplätze belegen und damit die Trackingtools zu den angegebenen Zwecken nutzen können. Alle diese Partner haben sich verpflichtet, den o.g. IAB-TCF-Standard einzuhalten und damit datenschutzkonform zu agieren. Gleichwohl haben wir nicht alle IAB-zertifizierten Vendoren zugelassen, auch wenn sich alle auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet haben – aktuell sind das über 700 – sondern hier eine Auswahl getroffen. Wenn wir also über 100 Vendoren “zulassen”, sind diese nie zeitgleich in unseren digitalen Angeboten vertreten.
Wir tracken und übermitteln über Einwilligungen aus der CMP im Wesentlichen pseudonyme Daten bzw. solche, die sich auf Ihr Endgerät oder auf eine technische Kennung beziehen. Teils werden diese Kennungen schlicht für die Formatierung unserer Artikel oder einer Werbeanzeige in Ihrem Endgerät benötigt (ein Smartphone formatiert anders als ein Laptop). U.a. steuern wir die Anzeigenhäufigkeit und vermeiden dadurch, dass Ihnen dieselbe Anzeige an einem Tag hundert Mal hintereinander angezeigt wird bzw. möchten Werbekunden die Reichweite ihrer Anzeige messen. Da Verlage sich über Werbung refinanzieren, und Werbung heutzutage personalisiert ist, nutzen wir bestimmte Informationen auch, um besonders relevante Werbung anzuzeigen.
Keinesfalls tracken wir Namen, E-Mail-Adressen oder Postadressen auf diesem Wege.
Nein, die Partner können nur im Rahmen der von Ihnen für die jeweiligen Zwecke getroffenen Einstellungen über Ihre Daten verfügen, d.h. beispielsweise nur wenn Sie als Nutzer der Erstellung eines Anzeigenprofils und der Personalisierung von Anzeigen zugestimmt haben, können die Partner ein Anzeigenprofil von Ihnen erstellen und dieses verwenden.
Wir prüfen regelmäßig, ob diese Regeln eingehalten werden.
Mit unseren Dienstleistern schließen wir die erforderlichen datenschutzrechtlichen Verträge erst, nachdem wir geprüft haben, ob unsere Dienstleister ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen haben.
Bei der Werbevermarktung arbeiten wir nur mit IAB-geprüften Partnern, den sog. IAB-Vendoren zusammen. Diese haben sich verpflichtet, die Datenschutz-Richtlinien des IAB einzuhalten, die den Regelungen in der DSGVO entsprechen. Wir prüfen außerdem regelmäßig, ob alle Partner unsere Consent-Signale (d.h. zum Beispiel die Übermittlung Ihrer Einwilligung) beachten.
Wenn Sie unsere digitalen Produkte als Digital-Abonnent nutzen, verzichten wir auf einige Werbeformate, die sonst im Internet üblich sind:
Durch diese Reduzierung der Werbung stellen wir sicher, dass die Daten, die wir von Digital-Abonnenten erheben, ausschließlich von uns sowie durch von uns geprüfte Partner verarbeitet werden. Diese Partner verpflichten wir auf Datensparsamkeit im Rahmen der europäischen Datenschutzvorschriften. Die Datenerhebung über unsere geprüften Werbepartner wird so auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert, um beispielsweise Reichweitenmessungen und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Durch diese Maßnahmen verhindern wir, dass unbekannte und ungeprüfte Dritte anhand des Nutzungsverhaltens individuelle Profile von unseren Digital-Abonnenten erstellen und diese zu eigenen Zwecken nutzen können.
Die sparsame Erhebung von personenbezogenen Daten in Kombination mit der individuellen Auswahl der Werbekunden reduziert die Datenverarbeitung erheblich. Als Süddeutsche Zeitung kümmern wir uns darum, dass Sie als Abonnent von diesen Vorteilen automatisch profitieren. Wenn Sie Ihre Einstellungen dennoch persönlich vornehmen und individuell anpassen möchten, können Sie dies jederzeit in den Datenschutz-Einstellungen tun.
Die neuen Regelungen zur reduzierten Ausspielung von Werbung gelten automatisch, wenn Sie als eingeloggter Digital-Abonnent unsere digitalen Produkte nutzen. Sie müssen dafür keine aktiven Einstellungen vornehmen.
Ja, von der Werbereduktion profitieren auch unsere Probeabonnenten.
Sie können in der App „SZ Nachrichten“ (weiße SZ-App) das Tracking im Zusammenhang mit Nutzerstatistiken und personalisierter Werbung ausschalten, ohne diese einzeln deaktivieren zu müssen. Klicken Sie dazu auf die drei Punkte oben rechts und wählen Sie die Rubrik "Datenschutz-Einstellungen" aus.
Sie können in der App „Süddeutsche Zeitung“ (grüne Zeitungsapp) das Tracking im Zusammenhang mit Nutzerstatistiken und personalisierter Werbung ausschalten, ohne diese einzeln deaktivieren zu müssen. Klicken Sie dazu auf „Einstellungen“ (unten rechts) und wählen Sie die Rubrik "Datenschutzeinstellungen" aus.